KÖNIGSCARD - einfach ausprobieren
KÖNIGSCARD - einfach ausprobieren
  • KÖNIGSCARD - MEIN URLAUB

    200 Spitzenerlebnisse inklusive

Häufig gestellte Fragen

Hier findet ihr alle KÖNIGSCARD-Gastgeber.

Mit der KÖNIGSCARD könnt ihr beliebig viele Angebote ganz nach Wunsch und Zeit gratis nutzen. Zur einfachen Planung von eurem Urlaub erhaltet ihr den Erlebnisführer, in dem ihr alle königlichen Erlebnisse findet.

Bitte beachten: 
Aus den Bereichen Bergbahn, Schifffahrt und Baden kann nur eine Leistung pro Tag genutzt werden. Einige Leistungen können nur 1x pro Woche genutzt werden, wie z.B. Skiverleih.

Beispiel:
Nach Nutzung einer Bergbahn kann die nächste Bergbahn erst am Folgetag genutzt werden. Die Kombination Bergbahn, Schifffahrt und Baden ist täglich möglich. Termine und Nutzungsmöglichkeiten findet ihr bei der jeweiligen Leistung.

1x pro Woche - Verbringt ihr beispielsweise 10 Tage bei einem Gastgeber, können mit Beginn des 8. Tages alle Leistungen, die mit 1x pro Woche gekennzeichnet sind, ein zweites Mal genutzt werden. Wenn ihr also am 7. Tag Klettern wart, könnt ihr ab dem 8. auch noch einmal gehen. Ihr müsst dazwischen keine Woche warten. 

  • Sie kann nicht übertragen werden. Wendet euch bei Beschädigung oder Verlust bitte an euren Gastgeber.
  • Sie ist nicht im Freiverkauf, sondern nur bei Partnerbetrieben erhältlich.
  • Bei Kartenmissbrauch wird die Karte entzogen und es erfolgt eine Anzeige.
  • Sie ist nur mit deutlich lesbarem Vor- und Zunamen gültig.
  • Sie kann im Leistungsumfang witterungs- und betriebsbedingt eingeschränkt sein (z.B. kann die Kapazität eines Betriebes erreicht sein oder die Skier im Skiverleih sind alle vergeben).

In den Regionen Allgäu, Tirol und Oberbayern stehen euch viele tolle Erlebnisse zur Verfügung. Hier zeigt ihr einfach eure KÖNIGSCARD vor und könnt dann die Angebote kostenlos nutzen. Dank der großen Auswahl findet hier jeder das Passende für sich oder kann kostenlos Neues ausprobieren.

Die KÖNIGSCARD ist der Schlüssel zu unvergesslichen Erlebnissen in der Urlaubsregion.

Es gibt eine Sommer- und eine Winterausgabe des Erlebnisführers.

Sommer: gültig von 1. April bis 30. November

Winter: gültig von 1. Dezember bis 31. März

Die KÖNIGSCARD ist auf euren Namen ausgestellt und somit nicht übertragbar an Dritte. Jede Person, die bei dem KÖNIGSCARD-Gastgeber übernachtet, erhält eine eigene KÖNIGSCARD. Wenn ihr also beispielsweise mit eurer Familie hier seid, könnt ihr entweder alle zusammen etwas unternehmen oder Mama und Papa gehen wandern während die Kleinen im Kinderland toben

Die KÖNIGSCARD gilt für die gesamte Dauer eures Aufenthaltes. Am Anreisetag gilt sie ab 12.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr.

Nein, die KÖNIGSCARD bekommt ihr nur bei KÖNIGSCARD-Gastgebern für die Zeit eures Urlaubsaufenthalts.