KÖNIGSCARD - einfach ausprobieren
KÖNIGSCARD - einfach ausprobieren

Nutzungsbedingungen

Sehr geehrte Gäste,

mit der „KÖNIGSCARD“ werden euch zusätzlich zu den Leistungen der BasisCard besondere Leistungen und Vorteile geboten, um euren Aufenthalt in der Region Allgäu-Tirol-Ammergauer Alpen zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die mit euch in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen getroffen werden. Bitte lest euch diese Nutzungsbedingungen vor der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.

 

1. Grundsatz, Beteiligte, BasisCard

1.1. Die KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH ist Herausgeber der Karte KÖNIGSCARD und bezüglich dieser Version Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Karteninhaber.

1.2. Vertragspartner des Kartennutzungsvertrages bezüglich der BasisCard sind ausschließlich die Kommunen und sonstigen Stellen, welche die BasisCard herausgeben.

1.3. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf das Kartennutzungsverhältnis mit der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH bezüglich der Karte „KÖNIGSCARD“. Sie gelten demnach nicht für das Kartennutzungsverhältnis bezüglich der BasisCard nach Ziffer 1.2. Für die BasisCard gelten die mit den Herausgebern der BasisCard getroffenen Vereinbarungen.

 

2. Definition der Beteiligten an der KÖNIGSCARD, Regelungen bezüglich der Leistungspartner

2.1. Leistungspartner im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leistungs- und Anbieterverzeichnis zur KÖNIGSCARD als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leistungen benannt sind.

2.2. Gastgeber im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind die am Gästekartensystem der KÖNIGSCARD teilnehmenden Privatvermieter und gewerblichen Beherbergungsbetriebe.

2.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch das Vertrags- und Leistungsverhältnis mit dem Leistungspartner.

 

3. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter

3.1. Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungspartner gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und, soweit wirksam vereinbart, oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder allgemeinen Liefer- oder Beförderungsbedingungen des Leistungspartners sowie die auf das jeweilige Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

3.2. Ausgabestellen der Karte sind von der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH als Herausgeber nicht bevollmächtigt, von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, sowie Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, ausgenommen soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusicherung auf deren eigene Leistungen bezieht.

3.3. Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Leistungen selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Herausgeber, bzw. den Ausgabestellen. Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung ist gegenüber dem Karteninhaber ausschließlich der jeweilige Leistungspartner, nicht der Herausgeber, bzw. die Ausgabestelle verpflichtet, es sei denn es handelt sich um Leistungen des Herausgebers oder der Ausgabestelle selbst.

3.4. Die Herausgeber, bzw. die Ausgabestelle selbst trifft gegenüber dem Karteninhaber bezüglich der Leistungen eine Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht.

 

4. Unentgeltlichkeit der KÖNIGSCARD, Verhältnis der Kartenleistungen zu sonstigen Leistungen der Ausgabestellen und der Leistungspartner

4.1. Die KÖNIGSCARD selbst und die Leistungen, die mit der KÖNIGSCARD in Anspruch genommen werden können, sind für die Nutzungsberechtigten unentgeltlich.

4.2. Die Leistungen gemäß aktuellem Leistungsverzeichnis stellen sämtlich touristische Leistungen im Sinne des § 651a Abs. 4 Nr. 4 BGB (in der Fassung ab 01.07.2018) dar. Die Leistungen der KÖNIGSCARD werden nicht Bestandteil anderer vertraglicher Hauptleistungen der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH als Herausgeber, bzw. der Ausgabestellen. Die Vorgenannten haben demgemäß in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit neben der Ausgabe der KÖNIGSCARD auch andere touristische Hauptleistungen von der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH oder den Ausgabestellen angeboten oder vermittelt werden, haben diese Stellen allenfalls die Stellung eines Anbieters bzw. Vermittlers von verbundenen Reiseleistungen, soweit bei der Vermittlung dieser verbundenen Reiseleistungen der Nutzungsberechtigte entsprechend informiert wurde und die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden.

 

5. Abschluss des Kartennutzungsvertrags und Ausgabe der Karte

5.1. Die KÖNIGSCARD ist ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH als Herausgeber und der beteiligten Leistungspartner. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Aushändigung der Karte besteht nicht.

5.2. Mit dem Angebot der tatsächlichen Aushändigung der Karte bietet die KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH als Herausgeber, vertreten durch die jeweilige Ausgabestelle, dem Nutzungsberechtigten (Siehe Ziff. 5 dieser Bedingungen) den Abschluss des Kartennutzungsvertrags auf der Grundlage dieser Nutzungsbedin-gungen und dem jeweils geltenden Leistungsverzeichnis verbindlich an.

5.3. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kunden, bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zu Stande. Er endet, unabhängig von der Rückgabe der Karte mit dem vertraglichen Ende des Aufenthalts des Kartennutzungsberechtigten beim Gastgeber, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6. Nutzungsberechtigte

6.1. Nutzungsberechtigte sind alle Gäste der teilnehmenden Gastgeber im Sinne von Ziff. 2.2 dieser Bedingungen.

6.2. Soweit im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis, insbesondere für mitreisen-de Kinder, nicht anderes bestimmt ist, ist nutzungsberechtigt jeweils nur der Karteninhaber selbst. Die Karte ist nicht übertragbar.

 

7. Art und Umfang der Leistungen der Karte, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss des Karteninhaber von der Nutzung

7.1. Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht der Herausgeber dem Karteninhaber die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen.

7.2. Art und Umfang der Leistungen für den Karteninhaber ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Karteninhaber zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.

7.3. Soweit die Karte Ermäßigungen auf vergütungspflichtige Leistungen gewährt, kann jeweils nur die Ermäßigung mit der Karte entsprechend den aktuellen Angaben im Leistungsverzeichnis in Anspruch genommen werden. Weitere Ermäßigungen, egal welcher Art, insbesondere mit anderen Karten, können nicht gleichzeitig oder zusätzlich in Anspruch genommen werden.

7.4. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen), verpflichtet.

7.5. Soweit die Leistungen der Karte außerhalb des jeweils geltenden Leistungsverzeichnisses zur Karte auch in anderen Werbeunterlagen (Gastgeberverzeichnissen, Prospekte, Kataloge, Internetseiten) beschrieben sind, gilt für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch den Karteninhaber ausschließlich die Leistungsbeschreibung im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis. Dies gilt insbesondere, soweit die Beschreibung im Leistungsverzeichnis für die KÖNIGSCARD von solchen anderweitigen Leistungsbeschreibungen abweicht.

7.6. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.

7.7. Die Leistungspartner können die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen insbesondere verweigern, wenn die Karte nicht entsprechend Ziff. 8.1 gekennzeichnet ist.

7.8. Herausgeber und Leistungspartner können Karteninhaber und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z. B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Karteninhabers oder Nutzungsberechtigten, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Karteninhaber/Nutzungsberechtigte im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.

7.9. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach 7.5 oder 7.7 oder eines berechtigten Ausschlusses nach 6.5 bestehen keinerlei Ansprüche des Karteninhaber/Nutzungsberechtigten.

7.10. Die Leistungen der KÖNIGSCARD können nur während des Aufenthalts des Karteninhabers in einem Beherbergungsbetrieb, bzw. bei einem Privatvermieter oder sonstigen Unterkunftsgeber im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.

7.11. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.

 

8. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers

8.1. Die Karte ist vor der Übergabe durch den Gastgeber vom berechtigten Karteninhaber selbst handschriftlich mit Vor- und Zuname zu kennzeichnen. Die Nutzung der Karte und die Inanspruchnahme der Leistungen ist nur mit entsprechender namentlicher Kennzeichnung möglich und zulässig. Karten nicht schreibfähiger Personen, insbesondere von Kindern, sind von der mitreisenden Begleitperson namentlich zu kennzeichnen. Ohne entsprechende Kennzeichnung ist der Gastgeber nicht zur Aushändigung der Karte berechtigt oder verpflichtet; der Gastgeber kann die Kennzeichnung gegebenenfalls vor der Aushändigung selbst vornehmen.

8.2. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungspartner vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.

8.3. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.

8.4. Bei Diebstahl, Verlust oder Defekt der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.

8.5. Der Karteninhaber haftet gegenüber dem Herausgeber und/oder der Ausgabestelle und den Leistungspartnern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.

8.6. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungspartner, der Herausgeber oder der Gastgeber berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.

8.7. Die Karte enthält, soweit im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt, keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Karteninhaber, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.

8.8. Es obliegt dem Karteninhaber, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.

 

9. Änderungsvorbehalte bezüglich der Kartenleistungen und dieser Nut-zungsbedingungen

9.1. Dem Herausgeber und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß jeweils geltendem Leistungsverzeichnis durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung der Nutzungsbedingungen durch den Heraus-geber.

9.2. Änderungen nach Ausgabe der Karte sind für die Geltungsdauer, die für den jeweiligen Karteninhaber maßgeblich ist, ausgeschlossen.

 

10. Haftung und Haftungsbeschränkung des Herausgebers und der Ausga-bestellen

10.1. Die Haftung der Herausgeber aus dem Kartennutzungsvertrag und der Ausgabestellen hinsichtlich der Herausgabe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Ansprüche aus der Verletzung von Körper und Leben des Kartenbesitzers.

10.2. Die Haftung der Anbieter der Kaufleistungen ist nach Maßgabe ihrer gegebenenfalls vereinbarten und insoweit wirksamen Geschäftsbedingungen und anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beschränkt.

 

11. Verjährung von Ansprüchen

11.1. Vertragliche Ansprüche des Karteninhabers und weiterer Nutzungsberechtigter gegenüber dem Leistungspartner oder der (Tourismusstelle) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungspartners, bzw. der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

11.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Karteninhaber, bzw. Nutzungsberechtigte von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Leistungspartner als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

11.4. Schweben zwischen dem Karteninhaber, bzw. Nutzungsberechtigten und dem Leistungspartner, bzw. der (Tourismusstelle) Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Karteninhaber, bzw. Nutzungsberechtigte oder der Leistungspartner, bzw. die (Tourismusstelle) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kartennutzungsberechtigten und der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

12.2. Der Kartennutzungsberechtigte kann die KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH nur an deren Sitz verklagen.

12.3. Für Klagen der KÖNIGSCARD Gästekarten GmbH gegen den Kartennutzungsberechtigten ist der Wohnsitz des Kartennutzungsberechtigten maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

12.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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© Diese Nutzungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2008-2022

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